4. November 2022ADL erhebt Vorwürfe gegen AfD-Wahlunterlagen und Landeswahlleiterin bzgl. der Landtagswahl Niedersachsen vom 09.10.2022

Durch mehrere Mitglieder der Allianz deutscher Loyaler (ADL), Landesverband Niedersachsen wurde nach § 2 des Nds. Wahlprüfungsgesetzes fristgerecht Einspruch gegen das Ergebnis der Landtagswahl Niedersachsen vom 09.10.2022 erhoben.

Die fristgerechte Einlegung des mit Einwurf-einschreiben vom 04.11.2022 an die Landeswahlleiterin Niedersachsen, Frau Sachs, übermittelten Einspruch gegen das Ergebnis der Landtagswahl Niedersachsen vom 09.10.2022 erforderte die persönliche Überbringung am 08.11.2022, da am 07.11.22 durch das Logistik - Zentrum Hannover telefonisch mitgeteilt wurde, dass dieses auf Grund wohl angeblicher Personalprobleme bisher nicht in der Lage gewesen sei und auch nicht sicher wäre, dass bis 09.11.2022 die Zustellung erfolgt, da man angeblich 1 Woche hierzu Zeit hätte.

Im Widerspruch dagegen sind die mit Einwurf-einschreiben vom 07.11.22 an die Landeswahlleiterin Niedersachsen, Frau Sachs, übermittelten Einsprüche gegen das Ergebnis der Landtagswahl Niedersachsen vom 09.10.2022 laut schriftlicher Bestätigung durch das Logistik-Zentrum Hannover am 08.11.22 zugestellt worden.

Zur Begründung der Einsprüche wurde insbesondere auf folgendes verwiesen:

Diejenigen, die den Wahlvorschlag der Partei AfD, Landesverband Niedersachsen, unterzeichnet haben, waren wohl nicht deren rechtmäßige Vorstandsmitglieder. Laut Protokoll des AfD-Landesparteitags Niedersachsen vom 28.05.2022 wurde kein neuer Landesvorstand Niedersachsen gewählt, so dass auch die Einladung vom 14.06.2022 zur DelegiertenAufstellungsversammlung Niedersachsen am 02.07./03.07.2022 nichtig ist.

Zudem ist zu konstatieren, dass entgegen den Behauptungen auch der Landeswahlleiterin im Prüftermin am 12.08.22 zur Zulassung der AfD zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 laut dieser schon am 05.08.22 übermittelten Einladung vom 14.06.22 zur AfD-DelegiertenAufstellungsversammlung diese unter Covid- Bedingungen erfolgte.

Somit ist die entgegen den Behauptungen im Prüftermin am 12.08.2022 zur Zulassung der AfD zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 und auch im von der AfD eingereichten Protokoll nach Muster 16 gem. § 79 Nds. Landeswahlordnung satzungsgemäß durchgeführte Delegierten Aufstellungsversammlung nur eine nicht satzungsgemäß beschlossene Notfalllösung.

Im eingereichten AfD-Protokoll nach Muster 16 gem. § 79 Nds. Landeswahlordnung gibt es weitere wahlrechtlich erhebliche Mängel, insbesondere laut Protokoll der AfD-DelegiertenAufstellungsversammlung Niedersachsen vom 04.07.2022 nicht erfolgte weder Belehrung noch Überprüfung des Vorliegens der deutschen Staatsangehörigkeit sowie nicht erfolgte Überprüfung des Wohnsitzes der Kandidaten in Niedersachsen seit mindestens 6 Monaten.

Durch Nichtbeifügung des vorbezeichneten Protokolls und der Abgabe dem gravierend entgegenstehender Erklärungen ist eine Täuschung der am Prüftermin zur Zulassung der AfD zur Landtagswahl Niedersachsen 2022 teilnehmenden Parteien wahrscheinlich.